Vorsorge

Frühzeitig daran denken.
Durch einen Vorsorgevertrag kann jeder Mensch schon zu Lebzeiten seine eigene Beerdigung regeln.


Wir beraten Sie hinsichtlich aller Entscheidungen. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, einen Bestattungsvorsorgevertrag abzuschließen.

 

Bei Fragen dazu, wenden Sie sich bitte an Herrn Studier, Tel.: 03843 / 683173.

 

Ein Vorsorgevertrag entlastet die Hinterbliebenen von der Entscheidung über die Bestattungsart und vor allem von der finanziellen Sorge. Denn das staatliche Sterbegeld wurde vom Gesetzgeber gestrichen. Im Sinne der Vorsorge sind auch die Patientenverfügung (1) und die Vorsorgevollmacht (2) des Bundesministeriums.

Patientenverfügung Vorsorgevollmacht